
Außerhalb der Siedlungen gibt es in Spitzbergen zwar eine Reihe von Hütten, doch erstens ist ein guter Teil davon, selbst wenn auf Karten eingezeichnet, verfallen. Die übrigen sind in den meisten Fällen Staatseigentum (ehemalige Trapperhütten, etc.), in einigen Fällen Freizeithütten von Einheimischen bzw. örtlichen Vereinen, oder auch Jagdhütten der wenigen derzeitigen Trapper Spitzbergens.
Generell gilt: Besuchern Spitzbergens ist die Benutzung von Hütten in Spitzbergen verboten. Auch private Hütten dürfen nicht an Besucher vermietet, verliehen, etc. werden. Einzige Ausnahmen: entweder man hat hierfür eine spezielle Sondergenehmigung des Sysselmanns (Gouverneurs), oder es liegt ein wirklicher Notfall vor (schlechtes Wetter ist an sich noch kein Notfall !). Die Notwendigkeit einer Sondergenehmigung gilt nicht nur für Touristen, sondern auch z.B. für Forscher oder Medienprojekte. Touristen wird eine solche Genehmigung praktisch nie erteilt, anderen Projekten nach Einzelfallprüfung schon eher. Wegen illegalen Mißbrauchs sind mittlerweile viele Hütten verschlossen und wer sich ungebeten und unerlaubt in Hütten einquartiert, muß mit erheblichem Ärger rechnen (Hausfriedensbruch), selbst wenn die Hütte - für Notfälle - unverschlossen ist.
Hintergrund dieser strengen Regelungen ist, daß die flächendeckende Öffnung von Hütten in Spitzbergen durch den damit verbundenen höheren Komfort ein massives Wachstum des Wandertourismus verursachen würde - mit dann einsetzenden deutlichen Naturschäden als Folge, von Erosion und Trampelpfaden bis Störung von Brutkolonien. Viele der Hütten liegen an Plätzen und in Bereichen, die zwar eine gelegentliche Hüttennutzung durch wenige Einheimische vertragen, aber nicht die ungleich höheren Belastungen durch eine regelmäßige touristische Nutzung.
Aufgrund der soeben beschriebenen Situation ist die Zahl von festen Unterkünften für Besucher abseits der Siedlungen sehr begrenzt. Es handelt sich hierbei zum einen um:
Kapp Linné mit den dortigen Gebäuden der ehemalige Satelliten- und Radiostation Isfjord Radio, sehr exponiert auf einer flachen Landspitze an der Isfjordmündung gelegen, sowie um
Das aktuelle Umweltgesetz für Spitzbergen schreibt neben generellen strengen Regelungen unter anderem eine Gliederung der Inselgruppe in Zonen unterschiedlicher touristischer Nutzung vor. Hierbei wird für Zentralspitzbergen im sogenannten "Verwaltungsgebiet 10" (Nordenskiöldland, Dicksonland, Bünsow Land, kleiner Bereich um den Kongsfjord) die Möglichkeit der Etablierung einzelner touristisch nutzbarer Hütten geschaffen. Hierfür wurde ein strenges Regelwerk aufgestellt, das unerwünschte Auswirkungen begrenzen soll. Demzufolge können derartige Hütten nur unter folgenden Bedingungen genehmigt werden:
Auf der Grundlage dieser Regeln wurde 2006 ein Wettbewerb um maximal 3 Lizenzen für touristisch nutzbare Hütten in Spitzbergen ausgeschrieben, an dem sich 6 einheimische Projekte beteiligten. Drei der Projekte erhielten im Juli 2007 die Lizenz für ihr jeweiliges Projekt, wobei weitere Lizenzen - wenn überhaupt - erst nach einer mehrjährigen Beobachtung der drei Projekte und einer Auswertung ihrer Folgen ausgeschrieben werden sollen. Die drei in der ersten Ausschreibung erfolgreichen Projekte sind:
Glacier Base NordenskiöldgletscherIn ihrer Gesamtheit schränken die genannten Restriktionen einerseits, und die touristischen Erfordernisse (Erreichbarkeit, Ver- und Entsorgung, touristisch attraktive Lage) andererseits die überhaupt in Frage kommenden Plazierungen drastisch ein. Plätze wie bei der Glacier Base am Nordenskiöldgletscher, die einerseits hoch attraktiv gelegen sind, und andererseits die genannten Vorschriften so gut erfüllen, gibt es nur sehr wenige (so handelt es sich hier beispielsweise um den einzigen Platz, wo im Isfjordbereich eine Tourismushütte an einer Gletscherfront überhaupt in Frage kommt - alle anderen Gletscher liegen hier in Nationalparks). Es ist daher unsicher, ob selbst bei eventuell zukünftig weiteren ausgeschriebenen Lizenzen noch wesentlich mehr Tourismushütten entstehen werden. So lange die strengen Vorschriften nicht aufgeweicht werden, ist daher mit einem flächendeckenden Massentourismus von Hütte zu Hütte kaum zu rechnen.